Zweitschrift der Betriebserlaubnis
Bescheinigung zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis
Sollte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug (z.B. Mofa, Kleinkraftrad u.a.) verloren gegangen sein, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden. Diese muss dann an den Fahrzeughersteller geschickt werden, um in den Besitz einer Zweitschrift zu gelangen.
Hierzu bitte folgende Unterlagen vorlegen:
- Fahrzeugidentnummer
- Erstzulassung
- Hersteller
- Fahrzeugtyp/Modell
- Personalausweis