Förderung des Denkmalschutzes
Der Landkreis Roth gewährt Zuschüsse für denkmalpflegerische Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von 5 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, wenn das Objekt in der Denkmalliste enthalten ist und für den Landkreis Roth überörtliche Bedeutung hat.
Umfangreichere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Bereich des Denkmalschutzes finden Sie hier: