Förderung von Veranstaltungen für Senioren und Seniorinnen

Der Landkreis Roth gewährt Vereinen, Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die Veranstaltungen für ältere Bürger und Bürgerinnen (Senioren und Seniorinnen ab dem 60. Lebensjahr) durchführen, einen Zuschuss als Pauschale im Rahmen der Altenhilfe nach dem XII. Buch des Sozialgesetzbuches. Gefördert wird eine Veranstaltung pro Verband und Jahr. 

Umfangreichere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Bereich Veranstaltungen für Senioren und Seniorinnen finden Sie hier:

Seniorenveranstaltungen

Carmen Fuhrmann

  • Umsetzung seniorenpolitisches Gesamtkonzept
  • Koordinatorin Seniorenarbeit
  • Musterwohnung TABEA

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth