Page 105 - Seniorenratgeber23_WEB
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  Gesetzliche und private Versicherungen sollten zeitnah                         103
             informiert werden.
            Falls gewünscht kann eine Todesanzeige in der Tages-
             zeitung aufgegeben werden.

            Das eventuell vorhandene Testament muss beim Nach-
             lassgericht vorgelegt werden.
            Hinweise und Wünsche der verstorbenen Person zur
             Bestattung sollten, falls bekannt oder schriftlich hin-

             terlegt, Beachtung finden.
            Wenn digitale Konten (z.B. E-Mail) vorhanden und die
             Passwörter bekannt sind, diese Konten löschen.



          Die Beerdigung kann auch einem Bestattungsinstitut
          übertragen werden, welches sich gegen Bezahlung um die
          Formalitäten kümmert. Die Bestattungsdienste benötigen
          dafür die gleichen Unterlagen, die auch für das Standes-
          amt notwendig sind. Hierbei ist zu beachten, dass die

          Bestattungsinstitute jede Leistung einzeln in Rechnung
          stellen. Auch wenn es sich um ein sehr trauriges Ereignis
          handelt, haben Sie das Recht die Kosten zu erfragen.
          Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt, Ihrer
          Stadt- oder Gemeindeverwaltung und bei Bestattungs-
          diensten.
          Checklisten finden Sie auch im Notfallordner (Kapitel 8.2).
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