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Gesetzliche und private Versicherungen sollten zeitnah 103
informiert werden.
Falls gewünscht kann eine Todesanzeige in der Tages-
zeitung aufgegeben werden.
Das eventuell vorhandene Testament muss beim Nach-
lassgericht vorgelegt werden.
Hinweise und Wünsche der verstorbenen Person zur
Bestattung sollten, falls bekannt oder schriftlich hin-
terlegt, Beachtung finden.
Wenn digitale Konten (z.B. E-Mail) vorhanden und die
Passwörter bekannt sind, diese Konten löschen.
Die Beerdigung kann auch einem Bestattungsinstitut
übertragen werden, welches sich gegen Bezahlung um die
Formalitäten kümmert. Die Bestattungsdienste benötigen
dafür die gleichen Unterlagen, die auch für das Standes-
amt notwendig sind. Hierbei ist zu beachten, dass die
Bestattungsinstitute jede Leistung einzeln in Rechnung
stellen. Auch wenn es sich um ein sehr trauriges Ereignis
handelt, haben Sie das Recht die Kosten zu erfragen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Standesamt, Ihrer
Stadt- oder Gemeindeverwaltung und bei Bestattungs-
diensten.
Checklisten finden Sie auch im Notfallordner (Kapitel 8.2).