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Hilfestellung im Todesfall
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102 Die persönliche Trauer macht es für die Hinterbliebenen
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oft schwer, klare Gedanken zu fassen. Trotzdem sind
Angehörige sehr schnell nach dem Eintreten eines Todes-
falles gezwungen, notwendige Formalitäten zu erledigen.
Die nachfolgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung in
dieser schwierigen Situation sein:
Ist der Tod zu Hause eingetreten, sollte der oder die
zuletzt behandelnde Ärztin oder Arzt den Tod feststel-
len und den Totenschein ausstellen.
Bei Versterben im Krankenhaus ist der Totenschein in
der Krankenhausverwaltung erhältlich.
Spätestens am nächsten Werktag muss der Todesfall
beim Standesamt gemeldet werden; dort wird die Ster-
beurkunde ausgestellt. Mitzubringen sind Totenschein,
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch,
Personalausweis des verstorbenen Menschen und der
Person, die den Todesfall anzeigt.
Falls gewünscht können Angehörige, Freunde, Vereine,
Verbände und Organisationen, in denen die verstorbe-
ne Person Mitglied war, benachrichtigt werden.
Die Beerdigung wird bei der Friedhofsverwaltung und
im Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis
des Standesamtes angemeldet (Grabstelle!).
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