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Hilfestellung im Todesfall





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   102             Die persönliche Trauer macht es für die Hinterbliebenen
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                   oft schwer, klare Gedanken zu fassen. Trotzdem sind
                   Angehörige sehr schnell nach dem Eintreten eines Todes-
                   falles gezwungen, notwendige Formalitäten zu erledigen.
                   Die nachfolgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung in
                   dieser schwierigen Situation sein:



                     Ist der Tod zu Hause eingetreten, sollte der oder die
                      zuletzt behandelnde Ärztin oder Arzt den Tod feststel-
                      len und den Totenschein ausstellen.

                     Bei Versterben im Krankenhaus ist der Totenschein in
                      der Krankenhausverwaltung erhältlich.
                     Spätestens am nächsten Werktag muss der Todesfall
                      beim Standesamt gemeldet werden; dort wird die Ster-
                      beurkunde ausgestellt. Mitzubringen sind Totenschein,

                      Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch,
                      Personalausweis des verstorbenen Menschen und der
                      Person, die den Todesfall anzeigt.
                     Falls gewünscht können Angehörige, Freunde, Vereine,
                      Verbände und Organisationen, in denen die verstorbe-

                      ne Person Mitglied war, benachrichtigt werden.
                     Die Beerdigung wird bei der Friedhofsverwaltung und
                      im Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis
                      des Standesamtes angemeldet (Grabstelle!).








       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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