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Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung,
6.4 Betreuungsverfügung
98 Durch Krankheit oder Unfall kann sehr schnell eine Si-
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tuation eintreten, in der Menschen außerstande sind,
für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und
selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und
andere Vertrauenspersonen die Vorstellungen und den
Willen kennen, können sie ohne Vertretungsvollmacht
nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Willenserklä-
rung und kann für alle Lebensbereiche gelten. Sie erklä-
ren damit, dass eine andere Person für Sie handeln darf.
In der Vorsorgevollmacht regeln Sie genau, was Ihre be-
vollmächtigte Person machen darf.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklä-
rung. Sie erklären damit Ihren Willen, welche medizini-
schen Maßnahmen Sie ablehnen oder befürworten.
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willenser-
klärung. Sie erklären damit Ihren Willen, wer später Ihre
rechtliche Betreuungsperson sein soll. Sie helfen damit
dem Gericht eine gute Entscheidung für Sie zu finden,
wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Sie kön-
nen auch festlegen, wer Sie nicht vertreten soll.
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