Page 100 - Seniorenratgeber23_WEB
P. 100

Vorsorgevollmacht,


                   Patientenverfügung,

   6.4             Betreuungsverfügung










    98             Durch Krankheit oder Unfall kann sehr schnell eine Si-
    98
                   tuation eintreten, in der Menschen außerstande sind,
                   für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und
                   selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und
                   andere Vertrauenspersonen die Vorstellungen und den
                   Willen kennen, können sie ohne Vertretungsvollmacht
                   nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden.



                   Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Willenserklä-
                   rung und kann für alle Lebensbereiche gelten. Sie erklä-
                   ren damit, dass eine andere Person für Sie handeln darf.
                   In der Vorsorgevollmacht regeln Sie genau, was Ihre be-
                   vollmächtigte Person machen darf.


                   Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklä-

                   rung. Sie erklären damit Ihren Willen, welche medizini-
                   schen Maßnahmen Sie ablehnen oder befürworten.


                   Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willenser-
                   klärung. Sie erklären damit Ihren Willen, wer später Ihre
                   rechtliche Betreuungsperson sein soll. Sie helfen damit
                   dem Gericht eine gute Entscheidung für Sie zu finden,
                   wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Sie kön-
                   nen auch festlegen, wer Sie nicht vertreten soll.










       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
   95   96   97   98   99   100   101   102   103   104   105