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Rechtsberatung und
Prozesskostenhilfe
6.1
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94 Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bürgerinnen und
Bürgern mit geringem Einkommen kostenlose Rechtsberatung
und Rechtsvertretung zu.
Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim
zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkom-
mensnachweise erfragen. Sie erhalten dann einen Berech-
tigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt oder eine
Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können.
Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Vorausset-
zungen möglich.
Auskunft erteilt:
Amtsgericht Schwabach
KONTAKT Internet: www.justiz.bayern.de
E-Mail: poststelle@ag-sc.bayern.de
Telefon: 09122 18 070
Adresse: Weißenburger Straße 8
91126 Schwabach
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