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Rechtsberatung und


                   Prozesskostenhilfe

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    94             Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bürgerinnen und
                   Bürgern mit geringem Einkommen kostenlose Rechtsberatung
                   und Rechtsvertretung zu.
                   Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim
                   zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkom-
                   mensnachweise erfragen. Sie erhalten dann einen Berech-
                   tigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt oder eine
                   Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können.

                   Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Vorausset-
                   zungen möglich.


                   Auskunft erteilt:

                    Amtsgericht Schwabach
                 KONTAKT  Internet: www.justiz.bayern.de

                    E-Mail: poststelle@ag-sc.bayern.de
                                  Telefon: 09122 18 070
                                  Adresse: Weißenburger Straße 8
                                            91126 Schwabach






















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