Abfallrecht

Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer

Benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer für ein bestimmtes Bauvorhaben bzw. einer bestimmten Baustelle, so verwenden Sie bitte das nachstehende Formblatt.

Ein gelber Bagger steht in einer Grube und hebt gerade eine Schaufel Erde aus.

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Zwei beige Altkleidercontainer stehen nebeneinander.

Anzeige von Sammlungen nach § 18 KrWG

Anzeige von Sammlungen nach § 18 KrWG
Für die Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen nach
§ 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (z.B. Altkleider, Altmetalle, Altpapier) verwenden Sie bitte eines der untengenannten Formblätter.

Anzeige bzw. Beantragung von Abfalltransporten

Der Transport von Abfällen ist nach § 53 KrWG anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für gefährliche Abfälle, sobald Sie unter dem Punkt 4.2 der Anzeige von der Erlaubnispflicht befreit sind.

Für den Transport gefährlicher Abfälle, für die keine Befreiung von der Erlaubnispflicht vorliegt, ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die unter Punkt 3 genannten Unterlagen beizufügen sind.

LKW mit Abfall-Containern fährt auf einer Autobahn
Feuer auf einer Wiese am Waldrand, in dem strohige Abfälle verbrannt werden.

Verbrennen strohiger Abfälle

Planen Sie strohige Abfälle zu verbrennen, so verwenden Sie für die Anzeige bei der zuständigen Gemeinde das nachstehende Formblatt.

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Wilde Ablagerungen

Haushaltsmüll, Elektroschrott, Altreifen, alte Autos etc. werden regelmäßig in der Natur entsorgt. Die Verursacher werden in solchen Fällen durch die Polizei ermittelt. Solche Abfallablagerungen können laut Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die illegalen Müllablagerungen werden meist durch die Polizei, Naturschutzwächter oder Privatpersonen an die zuständige Fachabteilung im Landratsamt Roth gemeldet. Diese arbeiten dann sowohl mit den betroffenen Kommunen, auf deren Fläche die Ablagerung stattgefunden hat, als auch der Polizei zusammen, um den Verursacher zu ermitteln. Je nach Schweregrad wird anschließend ein entsprechendes Bußgeld ausgestellt.

Bei Feststellungen einer illegalen Abfallablagerung können Sie deshalb immer Kontakt mit dem staatlichen Landratsamt, Abfallbehörde, aufnehmen.

Blaue, große Müllsäcke, die hinter eine Böschung am Straßenrand liegen.

Anzeigen nach Ersatzbaustoffverordnung

Sie besitzen eine mobile Aufbereitungsanlage zur Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe oder möchten mineralische Ersatzbaustoffe einbauen?

Hieraus ergeben sich diverse Anzeige- und Dokumentationspflichten.  Näheres hierzu, unter Anderem Grundlegende Informationen sowie Formulare, finden Sie unter:

Die Ersatzbaustoffverordnung

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