Verbraucherschutz & Lebensmittelüberwachung

Schwerpunkte der Betriebskontrollen

Betriebshygiene:

  • Sauberkeit und Hygienezustand des Betriebes bzw. der Betriebsräume
  • Baulicher Zustand der Betriebsräume
  • Zustand der Gegenstände und Arbeitsgerätschaften, mit welchen Lebensmittel behandelt werden
  • Umgang mit Lebensmitteln (Lagerung, Kühlung, Transport)

Personalhygiene:

  • Schutzkleidung, Arbeitskleidung
  • Personaltoiletten, Personalräume
  • Bearbeitung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln

Lagerung von Lebensmitteln:

  • Kühl- und Gefrierräume
  • Lager- und Vorratsräume

Zu überwachende Betriebe und Veranstaltungen:

  • Bäckereien/Konditoreien
  • Eiscafés/Eisdielen
  • Metzgereien
  • Direktvermarkter
  • Einzelhandelsgeschäfte/Supermärkte
  • Großhändler/Lebensmittelauslieferungslager
  • Gaststätten
  • Großküchen/Gemeinschaftsverpflegungen/Kantinen
  • Bauernmärkte/Wochenmärkte
  • Volksfeste/Kirchweihen/Vereinsfeste/Straßenfeste/Trödelmärkte etc.
  • Herstellungsbetriebe von kosmetischen Produkten, Spielwaren und Verpackungsmaterialien (z.B. Folien)

Überwachungspflichten

Überwachungspflichtig nach dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch sind:

  • Lebensmittel aller Art
  • Tabakwaren (Tabak, Zigaretten, Zigarren, Schnupftabak etc.)
  • Kosmetische Mittel (Seife, Pflegemittel, Bade-und Duschshampoos, Nagellacke, Make up etc.)
  • Bedarfsgegenstände (Spielwaren, Gerätschaften zur Bearbeitung von Lebensmitteln, Schmuck, Kleidung etc.)

Folgende amtliche Probenentnahmen:

  • Planproben
  • Verdachtsproben
  • Vergleichsproben
  • Nachproben
  • Beschwerdeproben
  • Monitoringproben (bundesweites Überwachungsprogramm)

Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch

Es werden je nach Sachlage folgende Maßnahmen getroffen:

  • Mündliche oder schriftliche Belehrungen
  • Gebührenfreie oder gebührenpflichtige Verwarnungen direkt vor Ort
  • Anordnung einer vorübergehenden Betriebs- oder Teilschließung
  • Kostenpflichtiger Auflagenbescheid, auch mit Zwangsgeld
  • Einleitung eines Bußgeldverfahrens
  • Einleitung eines Strafverfahrens bzw. Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft

Beschwerden über Lebensmittel

Stellen Sie bei einem von Ihnen gekauften Lebensmittel Mängel fest, wenden Sie sich zuerst an den Verkäufer! Führt dies zu keinem Erfolg, setzen Sie sich möglichst unverzüglich mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamten in Verbindung. Bewahren Sie die mangelhaften Lebensmittel je nach Zustand, gefroren, kühl, trocken oder dunkel zusammen mit dem Kassenzettel auf.
Haben Sie in einem Lebensmittelbetrieb offensichtlich hygienische Missstände oder Mängel beobachtet bzw. mitbekommen, so können Sie sich ebenfalls an den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamten wenden.

Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die zuständigen Polizeiinspektionen. Dort ist die Telefonnummer des zuständigen Abteilungsleiters hinterlegt.

  • Polizeiinspektion Roth                             09171/9744-0
  • Polizeiinspektion Hilpoltstein                09174/4789-0
  • Polizeiinspektion Schwabach              09122/927114


Ihre Beschwerden werden natürlich vertraulich behandelt!

Zuständigkeit im Landkreis


Merkblätter, Formulare & Dokumente zum Download

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Dokumentation Personalschulung

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Dokumentation Reinigungsplan

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Dokumentation Temperatur

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Kennzeichnung Allergene

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Kennzeichnung Zusatzstoffe

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Meldung LM Unternehmer

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Merkblatt Feste