Verbraucherschutz & Lebensmittelüberwachung
Schwerpunkte der Betriebskontrollen
Betriebshygiene:
- Sauberkeit und Hygienezustand des Betriebes bzw. der Betriebsräume
- Baulicher Zustand der Betriebsräume
- Zustand der Gegenstände und Arbeitsgerätschaften, mit welchen Lebensmittel behandelt werden
- Umgang mit Lebensmitteln (Lagerung, Kühlung, Transport)
Personalhygiene:
- Schutzkleidung, Arbeitskleidung
- Personaltoiletten, Personalräume
- Bearbeitung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln
Lagerung von Lebensmitteln:
- Kühl- und Gefrierräume
- Lager- und Vorratsräume
Zu überwachende Betriebe und Veranstaltungen:
- Bäckereien/Konditoreien
- Eiscafés/Eisdielen
- Metzgereien
- Direktvermarkter
- Einzelhandelsgeschäfte/Supermärkte
- Großhändler/Lebensmittelauslieferungslager
- Gaststätten
- Großküchen/Gemeinschaftsverpflegungen/Kantinen
- Bauernmärkte/Wochenmärkte
- Volksfeste/Kirchweihen/Vereinsfeste/Straßenfeste/Trödelmärkte etc.
- Herstellungsbetriebe von kosmetischen Produkten, Spielwaren und Verpackungsmaterialien (z.B. Folien)
Überwachungspflichten
Überwachungspflichtig nach dem Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch sind:
- Lebensmittel aller Art
- Tabakwaren (Tabak, Zigaretten, Zigarren, Schnupftabak etc.)
- Kosmetische Mittel (Seife, Pflegemittel, Bade-und Duschshampoos, Nagellacke, Make up etc.)
- Bedarfsgegenstände (Spielwaren, Gerätschaften zur Bearbeitung von Lebensmitteln, Schmuck, Kleidung etc.)
Folgende amtliche Probenentnahmen:
- Planproben
- Verdachtsproben
- Vergleichsproben
- Nachproben
- Beschwerdeproben
- Monitoringproben (bundesweites Überwachungsprogramm)
Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch
Es werden je nach Sachlage folgende Maßnahmen getroffen:
- Mündliche oder schriftliche Belehrungen
- Gebührenfreie oder gebührenpflichtige Verwarnungen direkt vor Ort
- Anordnung einer vorübergehenden Betriebs- oder Teilschließung
- Kostenpflichtiger Auflagenbescheid, auch mit Zwangsgeld
- Einleitung eines Bußgeldverfahrens
- Einleitung eines Strafverfahrens bzw. Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft
Beschwerden über Lebensmittel
Stellen Sie bei einem von Ihnen gekauften Lebensmittel Mängel fest, wenden Sie sich zuerst an den Verkäufer! Führt dies zu keinem Erfolg, setzen Sie sich möglichst unverzüglich mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamten in Verbindung. Bewahren Sie die mangelhaften Lebensmittel je nach Zustand, gefroren, kühl, trocken oder dunkel zusammen mit dem Kassenzettel auf.
Haben Sie in einem Lebensmittelbetrieb offensichtlich hygienische Missstände oder Mängel beobachtet bzw. mitbekommen, so können Sie sich ebenfalls an den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamten wenden.
Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die zuständigen Polizeiinspektionen. Dort ist die Telefonnummer des zuständigen Abteilungsleiters hinterlegt.
- Polizeiinspektion Roth 09171/9744-0
- Polizeiinspektion Hilpoltstein 09174/4789-0
- Polizeiinspektion Schwabach 09122/927114
Ihre Beschwerden werden natürlich vertraulich behandelt!