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Leistungen der Grundsicherung





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    68             Ältere Menschen mit zu geringen Renten und Menschen,
                   die z.B. durch Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig sind,
                   können, um den Mindestlebensunterhalt zu sichern,
                   Grundsicherung beantragen.


                   Voraussetzung ist, dass der Anspruchsberechtigte bedürf-
                   tig ist, sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland
                   aufhält, das Renteneintrittsalter erreicht oder aus medizi-

                   nischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.


                   Die Grundsicherung wird ab dem Antragsmonat gezahlt
                   und für ein Jahr bewilligt. Änderungen der persönlichen
                   und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen immer sofort
                   mitgeteilt werden.



                   Die Altersgrenze für die Grundsicherung im Alter ist in
                   der Regel mit Renteneintritt erreicht.
























       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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