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Der Hilfebedarf errechnet sich aus:                                               69
            den entsprechenden Regelsätzen
             (z. B. erwachsene leistungsberechtigte Person,

             leistungsberechtigtes Kind usw.),
            der angemessenen Warmmiete,

            eventuell anfallenden Beiträgen zur Kranken-/
             Pflegeversicherung,

            sowie möglichen Mehrbedarfszuschlägen z.B.: für
             Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, usw.




          Hier ein Berechnungsbeispiel für ein Ehepaar,
          das Altersrenten bezieht:



          Der Ehemann erhält eine monatliche Rente von 530 € und
          die Ehefrau eine Rente von 310 € im Monat. Die monat-
          liche Kaltmiete beträgt 346 €, für die Heizung ist eine
          Pauschale von 78 € im Monat zu bezahlen.


          Die Nebenkosten (Wasser, Müll, Kanal etc.) schlagen mit
          64 € im Monat zu Buche. Außerdem verfügt der Ehemann
          über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad
          der Behinderung (GdB) von 80 %, in dem zusätzlich das

          Merkzeichen „G“ eingetragen ist, da bei ihm eine Gehbe-
          hinderung vorliegt.
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