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Der Hilfebedarf errechnet sich aus: 69
den entsprechenden Regelsätzen
(z. B. erwachsene leistungsberechtigte Person,
leistungsberechtigtes Kind usw.),
der angemessenen Warmmiete,
eventuell anfallenden Beiträgen zur Kranken-/
Pflegeversicherung,
sowie möglichen Mehrbedarfszuschlägen z.B.: für
Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, usw.
Hier ein Berechnungsbeispiel für ein Ehepaar,
das Altersrenten bezieht:
Der Ehemann erhält eine monatliche Rente von 530 € und
die Ehefrau eine Rente von 310 € im Monat. Die monat-
liche Kaltmiete beträgt 346 €, für die Heizung ist eine
Pauschale von 78 € im Monat zu bezahlen.
Die Nebenkosten (Wasser, Müll, Kanal etc.) schlagen mit
64 € im Monat zu Buche. Außerdem verfügt der Ehemann
über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad
der Behinderung (GdB) von 80 %, in dem zusätzlich das
Merkzeichen „G“ eingetragen ist, da bei ihm eine Gehbe-
hinderung vorliegt.