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Leistungen der Pflegekassen
Finanzielle Leistung Beratung
5.5
74 Das Pflegeversicherungsgesetz sichert die Grundfinan-
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zierung für die Folgen von Pflegebedürftigkeit, indem es
sich an den Kosten für ambulante, teil- und vollstationäre
Pflege beteiligt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt sind.
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflege-
versicherung?
Die Pflegeversicherung gewährt den Personen Leistungen,
die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung, voraussichtlich für mindes-
tens sechs Monate, einen erheblichen Hilfebedarf haben.
Zudem müssen die versicherungsrechtlichen Vorausset-
zungen erfüllt werden.
Die Vorversicherungszeit beträgt mindestens 2 Jahre in-
nerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung.
Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten,
muss ein Antrag bei den Krankenkassen / Pflegekassen
gestellt werden. Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen
oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch die Begutachtung des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festge-
stellt. Dabei werden die Aktivitäten und Fähigkeiten des
pflegebedürftigen Menschen in allen Lebensbereichen
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