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Leistungen der Pflegekassen


                   Finanzielle Leistung Beratung

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    74             Das Pflegeversicherungsgesetz sichert die Grundfinan-
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                   zierung für die Folgen von Pflegebedürftigkeit, indem es
                   sich an den Kosten für ambulante, teil- und vollstationäre
                   Pflege beteiligt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen
                   erfüllt sind.


                   Wer hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflege-
                   versicherung?

                   Die Pflegeversicherung gewährt den Personen Leistungen,
                   die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen
                   Krankheit oder Behinderung, voraussichtlich für mindes-
                   tens sechs Monate, einen erheblichen Hilfebedarf haben.
                   Zudem müssen die versicherungsrechtlichen Vorausset-
                   zungen erfüllt werden.
                   Die Vorversicherungszeit beträgt mindestens 2 Jahre in-

                   nerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung.


                   Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten,
                   muss ein Antrag bei den Krankenkassen / Pflegekassen
                   gestellt werden. Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen
                   oder einem Bevollmächtigten gestellt werden.


                   Die Pflegebedürftigkeit wird durch die Begutachtung des
                   Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festge-

                   stellt. Dabei werden die Aktivitäten und Fähigkeiten des
                   pflegebedürftigen Menschen in allen Lebensbereichen





       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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