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70 Berechnung:
Regelsatz Ehegatte 1........................................... 451,00 €
Regelsatz Ehegatte 2........................................... 451,00 €
Mehrbedarf wegen
Gehbehinderung des Ehemannes........................ 76,67 €
Kaltmiete........................................................... 346,00 €
Heizungspauschale............................................... 78,00 €
Nebenkostenpauschale......................................... 64,00 €
Bedarf für Lebensunterhalt............................ 1.466,67 €
abzüglich Einkommen / Rente:
Altersrente Ehemann.......................................... 530,00 €
Altersrente Ehefrau............................................ 310,00 €
anrechenbares Eink. insgesamt:........................ 840,00 €
Bedarf für Lebensunterhalt 1.466,67 € minus anrechenba-
res Einkommen 840 € ergibt eine zu gewährende monatli-
che Hilfe von 626,67 €.
Das Ehepaar erhält 626,67 € monatlich zur Rente hinzu,
soweit kein zu verwertendes oder einzusetzendes Vermö-
gen (Alleinstehende haben einen Freibetrag von 10.000 €,
Ehepaare einen von 20.000 €) vorhanden ist.
Versicherungen wie Hausrat- und Haftpflichtversicherun-
gen können mit angerechnet werden. Die Hilfegewährung
wird dann um diesen Betrag erhöht.
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