Page 72 - Seniorenratgeber23_WEB
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    70             Berechnung:
                   Regelsatz Ehegatte 1........................................... 451,00 €
                   Regelsatz Ehegatte 2........................................... 451,00 €
                   Mehrbedarf wegen
                   Gehbehinderung des Ehemannes........................  76,67 €
                   Kaltmiete........................................................... 346,00 €
                   Heizungspauschale............................................... 78,00 €
                   Nebenkostenpauschale......................................... 64,00 €

                   Bedarf für Lebensunterhalt............................ 1.466,67 €


                   abzüglich Einkommen / Rente:
                   Altersrente Ehemann.......................................... 530,00 €
                   Altersrente Ehefrau............................................ 310,00 €
                   anrechenbares Eink. insgesamt:........................ 840,00 €



                   Bedarf für Lebensunterhalt 1.466,67 € minus anrechenba-
                   res Einkommen 840 € ergibt eine zu gewährende monatli-
                   che Hilfe von 626,67 €.


                   Das Ehepaar erhält 626,67 € monatlich zur Rente hinzu,
                   soweit kein zu verwertendes oder einzusetzendes Vermö-
                   gen (Alleinstehende haben einen Freibetrag von 10.000 €,
                   Ehepaare einen von 20.000 €) vorhanden ist.
                   Versicherungen wie Hausrat- und Haftpflichtversicherun-

                   gen können mit angerechnet werden. Die Hilfegewährung
                   wird dann um diesen Betrag erhöht.





       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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