Page 74 - Seniorenratgeber23_WEB
P. 74

Wohngeld





   5.3










    72
    72             Wohngeld kann als Miet- oder Lastenzuschuss zu den
                   Aufwendungen für den Wohnraum geleistet werden. Als
                   Mieter können Sie einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.
                   Wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigen-
                   tumswohnung sind, können Sie Wohngeld als Lastenzu-
                   schuss beantragen.


                   Die Höhe des Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich

                   nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Famili-
                   enmitglieder. Maßgeblich ist die Zahl, der zum Haushalt
                   zählenden Mitglieder und die Höhe der Miete bzw. der
                   Belastung.


                   Beratung und Anträge erhalten Sie bei:


                 KONTAKT  Landratsamt Roth – Soziales und Asyl
                    Internet: www.landratsamt-roth.de
                    E-Mail: wohngeld@landratsamt-roth.de

                    Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
                    für die Buchstabenbereiche:
                             A - F Telefon: 09171 81 12 30

                             G - L Telefon: 09171 81 14 64
                             M - R Telefon: 09171 81 15 11
                              S - Z Telefon: 09171 81 12 93

                                  Adresse: Weinbergweg 1
                                            91154 Roth






       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
   69   70   71   72   73   74   75   76   77   78   79