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Wohngeld
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72 Wohngeld kann als Miet- oder Lastenzuschuss zu den
Aufwendungen für den Wohnraum geleistet werden. Als
Mieter können Sie einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.
Wenn Sie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigen-
tumswohnung sind, können Sie Wohngeld als Lastenzu-
schuss beantragen.
Die Höhe des Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich
nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Famili-
enmitglieder. Maßgeblich ist die Zahl, der zum Haushalt
zählenden Mitglieder und die Höhe der Miete bzw. der
Belastung.
Beratung und Anträge erhalten Sie bei:
KONTAKT Landratsamt Roth – Soziales und Asyl
Internet: www.landratsamt-roth.de
E-Mail: wohngeld@landratsamt-roth.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
für die Buchstabenbereiche:
A - F Telefon: 09171 81 12 30
G - L Telefon: 09171 81 14 64
M - R Telefon: 09171 81 15 11
S - Z Telefon: 09171 81 12 93
Adresse: Weinbergweg 1
91154 Roth
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