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Schwerbehindertenausweis





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    82             Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitli-
                   cher Nachweis, der zur Inanspruchnahme von Nachteils-
                   ausgleichen berechtigt. Schwerbehinderte Menschen sind
                   Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
                   seelischen Behinderung nicht nur vorübergehend einge-
                   schränkt sind.
                   Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad
                   der Behinderung (mind. 50 %) und die gesundheitlichen

                   Merkzeichen z.B. aG = außergewöhnliche Gehbehinde-
                   rung, G = Gehbehinderung, B = Begleitperson, RF = Ermä-
                   ßigung/Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebüh-
                   ren etc. nachgewiesen werden.


                   Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:

                     Steuervergünstigungen
                     Ermäßigte Fahrten im Personennahverkehr

                     Kraftfahrzeugsteuer Ermäßigung / Befreiung

                     Parkerleichterungen
                     Rundfunk- und Fernsehgebührenermäßigung oder -be-

                      freiung und Vergünstigung beim Telefon
                     Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich

                      (z.B. Mehrbedarfszuschlag bei der Gewährung von Sozialhilfe)










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