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Schwerbehindertenausweis
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82 Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitli-
cher Nachweis, der zur Inanspruchnahme von Nachteils-
ausgleichen berechtigt. Schwerbehinderte Menschen sind
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung nicht nur vorübergehend einge-
schränkt sind.
Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad
der Behinderung (mind. 50 %) und die gesundheitlichen
Merkzeichen z.B. aG = außergewöhnliche Gehbehinde-
rung, G = Gehbehinderung, B = Begleitperson, RF = Ermä-
ßigung/Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebüh-
ren etc. nachgewiesen werden.
Einige Beispiele von Nachteilsausgleichen:
Steuervergünstigungen
Ermäßigte Fahrten im Personennahverkehr
Kraftfahrzeugsteuer Ermäßigung / Befreiung
Parkerleichterungen
Rundfunk- und Fernsehgebührenermäßigung oder -be-
freiung und Vergünstigung beim Telefon
Vergünstigungen im sozialen und kulturellen Bereich
(z.B. Mehrbedarfszuschlag bei der Gewährung von Sozialhilfe)
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