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Befreiung von Zuzahlungen zu


                   Leistungen der gesetzlichen
   5.10
                   Krankenversicherung









    86             Versicherte müssen für Leistungen der Krankenversiche-
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                   rung Zuzahlungen leisten. Zum Beispiel für:
                     Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel: 10 % des
                      Abgabepreises mindestens 5 €, höchstens 10 €,

                     Krankenhausbehandlung vollstationär: 10 € je
                      Kalendertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr,

                     Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten, begrenzt
                      auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr und zusätzlich
                      10 € für jede Verordnung,

                     Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen,
                      Sprachtherapie): Erwachsene zahlen 10 % der Kosten
                      sowie 10 € je Verordnung,

                     Fahrtkosten, ärztlich verordnet: 10 % der gesamten
                      Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.


                   Die persönliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Brutto-
                   einkommens. Für chronisch Kranke bei 1 %. Angerechnet
                   werden nur die Zuzahlungen auf anerkannte Leistungen
                   der gesetzlichen Krankenkassen.
                   Falls die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze
                   übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantra-
                   gen, für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen
                   befreit zu werden.

                   Für genauere Informationen zu Einkommensgrenzen,
                   Freibeträgen, etc. kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.





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