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Befreiung von Zuzahlungen zu
Leistungen der gesetzlichen
5.10
Krankenversicherung
86 Versicherte müssen für Leistungen der Krankenversiche-
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rung Zuzahlungen leisten. Zum Beispiel für:
Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel: 10 % des
Abgabepreises mindestens 5 €, höchstens 10 €,
Krankenhausbehandlung vollstationär: 10 € je
Kalendertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr,
Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten, begrenzt
auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr und zusätzlich
10 € für jede Verordnung,
Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen,
Sprachtherapie): Erwachsene zahlen 10 % der Kosten
sowie 10 € je Verordnung,
Fahrtkosten, ärztlich verordnet: 10 % der gesamten
Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.
Die persönliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Brutto-
einkommens. Für chronisch Kranke bei 1 %. Angerechnet
werden nur die Zuzahlungen auf anerkannte Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen.
Falls die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze
übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantra-
gen, für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen
befreit zu werden.
Für genauere Informationen zu Einkommensgrenzen,
Freibeträgen, etc. kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
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