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Leistungen der
Kriegsopferfürsorge
5.11
Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Be- 87
schädigten und ihrer Familienmitglieder, sowie der Hin-
terbliebenen, in allen Lebenslagen anzunehmen, um die
Folgen der Kriegsbeschädigung auszugleichen und zu
mildern.
Die Leistungen werden abhängig von Einkommen und
Vermögen gewährt.
Die Leistungsarten in der Kriegsopferfürsorge sind mit
denen der Grundsicherung im Alter nahezu identisch.
Auskünfte, Beratungen und Anträge auf Leistungen der
Kriegsopferfürsorge erhalten Sie beim:
Landratsamt Roth – Soziales und Asyl
Internet: www.landratsamt-roth.de
E-Mail: sozialamt@landratsamt-roth.de KONTAKT
Telefon: 09171 81 12 70
Adresse: Weinbergweg 1
91154 Roth