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Förderung von


                   Seniorenveranstaltungen

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    88             Der Landkreis Roth gewährt gemeinnützigen Organisa-
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                   tionen, die öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen
                   und Bürger ab 60 Jahre durchführen, einen freiwilligen
                   Zuschuss. Gefördert wird jeweils eine Veranstaltung im
                   Kalenderjahr mit einem festgesetzten Betrag pro teilneh-
                   mender Person. Der Zuschuss trägt dazu bei, die Angebo-
                   te für ältere Menschen im Landkreis Roth zu erweitern.



                   Den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landratsam-
                   tes. Bitte geben Sie im Suchfeld „Förderung von Senioren-
                   veranstaltungen“ ein.
                   Auch können Sie den QR Code auf dieser Seite scannen.


                   Nähere Informationen erhalten Sie beim:


                 KONTAKT  Landratsamt Roth – Senioren, Beratung und Betreuungsstelle
                    Internet: www.landratsamt-roth.de
                    E-Mail: seniorenamt@landratsamt-roth.de
                        Ansprechpartnerin: Frau Fuhrmann

                                    Telefon: 09171 81 13 68
                                   Adresse: Weinbergweg 1
                                             91154 Roth














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