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Förderung von
Seniorenveranstaltungen
5.12
88 Der Landkreis Roth gewährt gemeinnützigen Organisa-
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tionen, die öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen
und Bürger ab 60 Jahre durchführen, einen freiwilligen
Zuschuss. Gefördert wird jeweils eine Veranstaltung im
Kalenderjahr mit einem festgesetzten Betrag pro teilneh-
mender Person. Der Zuschuss trägt dazu bei, die Angebo-
te für ältere Menschen im Landkreis Roth zu erweitern.
Den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landratsam-
tes. Bitte geben Sie im Suchfeld „Förderung von Senioren-
veranstaltungen“ ein.
Auch können Sie den QR Code auf dieser Seite scannen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
KONTAKT Landratsamt Roth – Senioren, Beratung und Betreuungsstelle
Internet: www.landratsamt-roth.de
E-Mail: seniorenamt@landratsamt-roth.de
Ansprechpartnerin: Frau Fuhrmann
Telefon: 09171 81 13 68
Adresse: Weinbergweg 1
91154 Roth
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