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Fahrdienst


                   für Menschen mit Behinderung

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    84             Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermögli-
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                   chen, können Menschen mit Behinderung Fahrten zu Ver-
                   wandten, Bekannten oder zu geselligen und kulturellen
                   Veranstaltungen beantragen. Eine Voraussetzung ist, dass
                   wegen Art und Schwere der Behinderung die Nutzung
                   öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.



                   Berechtigt sein können:

                     Menschen, denen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbe-
                      hindertenausweis erteilt wurde.
                     Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung
                      mit den Merkzeichen B, G oder H.

                     Menschen mit Sinnesbehinderung mit den Merkzei-
                      chen Bl, Gl oder H.


                   Umfang und Voraussetzungen regeln die vom Bezirk Mit-
                   telfranken ausgearbeiteten Richtlinien. Bitte beachten
                   Sie, dass die Übernahme dieser Kosten einkommens- und
                   vermögensabhängig ist.

                 T  Bezirk Mittelfranken – Sozialreferat
                 KONTAK  E-Mail: Arbeitsbereich23@bezirk-mittelfranken.de
                    Internet: www.bezirk-mittelfranken.de


                                   Telefon: 0981 46 64 23 002

                                   Adresse: Rettistraße 54-56
                                            91522 Ansbach






       ZUM INHALTSVERZEICHNIS
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