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Fahrdienst
für Menschen mit Behinderung
5.8
84 Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermögli-
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chen, können Menschen mit Behinderung Fahrten zu Ver-
wandten, Bekannten oder zu geselligen und kulturellen
Veranstaltungen beantragen. Eine Voraussetzung ist, dass
wegen Art und Schwere der Behinderung die Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Berechtigt sein können:
Menschen, denen das Merkzeichen „aG“ im Schwerbe-
hindertenausweis erteilt wurde.
Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung
mit den Merkzeichen B, G oder H.
Menschen mit Sinnesbehinderung mit den Merkzei-
chen Bl, Gl oder H.
Umfang und Voraussetzungen regeln die vom Bezirk Mit-
telfranken ausgearbeiteten Richtlinien. Bitte beachten
Sie, dass die Übernahme dieser Kosten einkommens- und
vermögensabhängig ist.
T Bezirk Mittelfranken – Sozialreferat
KONTAK E-Mail: Arbeitsbereich23@bezirk-mittelfranken.de
Internet: www.bezirk-mittelfranken.de
Telefon: 0981 46 64 23 002
Adresse: Rettistraße 54-56
91522 Ansbach
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