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Rundfunkbeitrag


                                    Ermäßigung / Befreiung

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          Die Ermäßigung / Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf                            85
          Antrag möglich:
            Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen (Arbeits-
             losengeld II, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Asylbe-

             werberleistungen, BAföG/BAB oder Hilfe zur Pflege)
             bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen.
            Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen

             „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde,
             zahlen ein Drittel des Beitrags. Das sind 6,12 €/Monat.
            Gehörlose und blinde Menschen können sich auf An-
             trag ganz befreien lassen.


          Die Berechtigung ist durch einen aktuellen Bewilligungs-
          bescheid, einem Schwerbehindertenausweis mit dem ent-
          sprechenden Merkzeichen oder vergleichbaren Belegen

          nachzuweisen.
          Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken und
          an folgende Adresse schicken:

           ARD ZDF Deutschlandradio
           Internet: www.rundfunkbeitrag.de

                         Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice         KONTAKT
                                   50656 Köln

                          Telefon: 01806 99 95 55 10
                                   20 Cent/Gespräch aus allen deutschen
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