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Rundfunkbeitrag
Ermäßigung / Befreiung
5.9
Die Ermäßigung / Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist auf 85
Antrag möglich:
Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen (Arbeits-
losengeld II, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Asylbe-
werberleistungen, BAföG/BAB oder Hilfe zur Pflege)
bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen
„RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde,
zahlen ein Drittel des Beitrags. Das sind 6,12 €/Monat.
Gehörlose und blinde Menschen können sich auf An-
trag ganz befreien lassen.
Die Berechtigung ist durch einen aktuellen Bewilligungs-
bescheid, einem Schwerbehindertenausweis mit dem ent-
sprechenden Merkzeichen oder vergleichbaren Belegen
nachzuweisen.
Den Antrag können Sie online ausfüllen, ausdrucken und
an folgende Adresse schicken:
ARD ZDF Deutschlandradio
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice KONTAKT
50656 Köln
Telefon: 01806 99 95 55 10
20 Cent/Gespräch aus allen deutschen
Netzen